FSP nicht bestanden: Wiederholung, Wartezeit und Kosten
Kurz gesagt
Wer die Fachsprachprüfung nicht besteht, kann sie wiederholen — keine Kammer, die sich dazu äußert, nennt eine Obergrenze. Wiederholt wird immer die ganze Prüfung mit allen Teilen, und jeder Versuch kostet erneut die volle Gebühr (je nach Kammer rund 400 bis 700 €). Zwischen zwei Versuchen liegen meist mindestens drei Monate: In Mecklenburg-Vorpommern ist das Pflicht, in Bayern, Berlin und Westfalen-Lippe wird es empfohlen, in Rheinland-Pfalz ist die Empfehlung der Prüfungskommission verbindlich. Nutzen Sie die Zeit, um genau herauszufinden, in welchem Teil es gehakt hat.
Wie oft Sie wiederholen dürfen
Schon die Eckpunkte der Gesundheitsministerkonferenz von 2014 legen fest: „Der Sprachtest kann nur als Ganzes, aber unbegrenzt wiederholt werden.“ Die Kammern formulieren es so:
- Berlin: „Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt.“
- Bayern: „es gibt derzeit keine Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten“; die Verfahrensordnung sagt „nicht begrenzt“.
- Niedersachsen: „Die Anzahl der Wiederholungsversuche ist nicht begrenzt.“
- Westfalen-Lippe und Thüringen: Die Prüfung kann „so oft wie erforderlich“ wiederholt werden.
- Baden-Württemberg, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern: ausdrücklich nicht begrenzt.
- Nordrhein: „mehrmals“; Bremen (Erlass von 2015): „beliebig häufig“.
- Hessen: „Die Fachsprachprüfung kann beliebig oft abgelegt werden.“
- Hamburg erlaubt die Wiederholung „nach Erfüllung der erteilten Auflage“; Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt schreiben nur, dass eine Wiederholung möglich ist, ohne eine Zahl zu nennen.
Die Begrenzung auf zwei Wiederholungen, die man gelegentlich liest, gilt für die Kenntnisprüfung, nicht für die FSP. Der Bremer Erlass stellt beides nebeneinander: Die Kenntnisprüfung „kann bei Nichtbestehen insgesamt zweimal wiederholt werden“, die Fachsprachenprüfung „beliebig häufig“. Den Unterschied zwischen beiden Prüfungen erklärt FSP oder Kenntnisprüfung.
Immer die ganze Prüfung, immer die volle Gebühr
Bestandene Teile werden nicht angerechnet. Berlin: Sie können die Prüfung „nur im Ganzen mit allen drei Prüfungsteilen wiederholen“. Brandenburg: „Auch wenn Sie nur einen der Prüfungsteile nicht bestanden haben, ist die Wiederholungsprüfung immer als Gesamtprüfung mit allen drei Prüfungsteilen abzulegen.“ Bayern: „Eine Anrechnung von Einzelbereichen auf einen später abgelegten Sprachtest findet nicht statt.“
Jeder Versuch kostet die volle Gebühr — zum Beispiel 400 € in Westfalen-Lippe, 430 € in Nordrhein, 550 € in Bayern und Berlin, 590 € in Sachsen. Die vollständige Übersicht steht unter FSP-Kosten.
Teuer wird es außerdem, wenn Sie einen neuen Termin nicht wahrnehmen:
- Berlin: Absage gebührenfrei bis zum Zugang der Ladung bzw. bis 14 Tage vorher. Später ohne wichtigen Grund: neue Anmeldung und neue Gebühr; mit wichtigem Grund: 100 € Aufwandsentschädigung.
- Rheinland-Pfalz: Absage oder Nichtantritt bis zu zwei Wochen vor dem Termin — die Gebühr verfällt; bei früherer Absage oder Verschiebung wird die Hälfte fällig.
- Niedersachsen: Kann der Platz nach einer Absage nicht neu vergeben werden, werden die Kosten erneut fällig, „auch bei krankheitsbedingtem Fernbleiben“; für einen neuen Termin müssen Sie mit bis zu fünf Monaten Wartezeit rechnen.
- Westfalen-Lippe, Thüringen, Bayern: Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Gebühr gegebenenfalls erneut fällig bzw. nicht erstattet; die BLÄK behält sich vor, sie in voller Höhe einzubehalten.
Planen Sie den nächsten Termin also so, dass Sie ihn sicher wahrnehmen können.
Wartezeit bis zum nächsten Versuch: die Regeln je Kammer
| Kammer | Regel | Verbindlich? |
|---|---|---|
| Bayern | neue Anmeldung frühestens 3 Monate nach dem letzten Versuch; Vorbereitungszeit 3–6 Monate, vom Gremium „in Abhängigkeit von der erreichten Punktzahl“ festgelegt und im Prüfungsgespräch genannt | Empfehlung |
| Berlin | „Lernzeitraum von mindestens drei Monaten“, orientiert an den Nachbesserungsempfehlungen des Prüfungsausschusses | Empfehlung |
| Westfalen-Lippe | Empfehlung zum Wiederholungszeitpunkt, „zwischen 3 und 6 Monaten“; den Termin schlägt die Kammer vor | Empfehlung |
| Mecklenburg-Vorpommern (auch für Schleswig-Holstein) | „darf frühestens nach drei Monaten wiederholt werden“ | verbindlich |
| Rheinland-Pfalz | von der Prüfungskommission empfohlene Vorbereitungszeit; Abweichung nur aus zwingenden persönlichen Gründen (z. B. Ablauf des Visums, neues Jobangebot in Rheinland-Pfalz), schriftlich belegt | verbindlich |
| Brandenburg | Kommission empfiehlt den frühesten Wiederholungstermin und ggf. weitere Maßnahmen, etwa einen Sprachkurs | Empfehlung |
| Niedersachsen | ggf. Empfehlung zur Verbesserung; „Die Empfehlungen sind keine Pflicht.“ | Empfehlung |
| Nordrhein | „einige Monate zwischen den Prüfungsterminen“ | Empfehlung |
| Hamburg | Wiederholung „nach Erfüllung der erteilten Auflage“ | Auflage im Einzelfall |
| Hessen | Empfehlung zur Vorbereitungszeit, vermerkt auf der Ausfertigung über das Prüfungsergebnis | Empfehlung |
| Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bremen | keine Frist veröffentlicht | — |
Eine eigene Sperre gilt bei Verspätung oder Nichterscheinen: In Hamburg wird die Prüfung dann „unabhängig vom Grund als nicht bestanden bewertet“, ein neuer Termin ist „frühestens nach drei Monaten“ möglich. Das Info-Faltblatt der Ärztekammer Westfalen-Lippe von 2021 nannte nach einer Absage nach Einladung oder Nichterscheinen ebenfalls eine Wartezeit von drei Monaten; die aktuelle Webseite erwähnt nur noch, dass die Gebühr dann gegebenenfalls erneut fällig wird — fragen Sie im Zweifel nach.
Wie Sie Ergebnis und Gründe erfahren
In den meisten Kammern erfahren Sie das Ergebnis noch am Prüfungstag mündlich; Berlin teilt es frühestens zehn Tage später per E-Mail mit (Übersicht unter Bewertung der FSP). Wie viel Sie über die Gründe erfahren, ist unterschiedlich:
- Niedersachsen: Das Ergebnis wird mit Ihnen besprochen, „ggf. eine Empfehlung zur Verbesserung der Sprachkompetenz mitgeteilt“.
- Westfalen-Lippe: Nach der Prüfung wird mit Ihnen „über die jeweiligen Stärken und Schwächen gesprochen“; Sie erhalten ein Informationsblatt und in der folgenden Woche das Ergebnis schriftlich. Mit Ihrem Einverständnis spricht die Kammer auch mit der leitenden Ärztin, dem leitenden Arzt oder einer Mentorin bzw. einem Mentor der Abteilung, in der Sie hospitieren, darüber, was Sie gezielt üben sollten.
- Hessen: Das Prüfungsteam vermerkt auf Ihrer Ausfertigung über das Prüfungsergebnis, wie lange Sie sich auf die Wiederholung vorbereiten sollten.
- Bayern: Sie bekommen ein blaues Merkblatt; die Vorbereitungszeit nennt das Gremium im Prüfungsgespräch. Laut Verfahrensordnung hält die Niederschrift bei Nichtbestehen „die wesentlichen Gesichtspunkte“ fest; eine Kopie geht an die Regierung.
- Berlin: Jeder Bewertungsbogen enthält das Feld „Ihre Empfehlung zur Nachbesserung der Sprachkenntnisse“; die Kammer rät, sich bei der Vorbereitung an diesen Empfehlungen zu orientieren.
- Brandenburg: Die Kommission empfiehlt den frühesten Termin und gegebenenfalls Maßnahmen wie einen Sprachkurs.
- Nordrhein: Die Kammer schickt „umgehend Informationen zur Wiederholungsprüfung“.
Schreiben Sie direkt nach dem Gespräch auf, was die Prüfer gesagt haben — wörtlich, so gut es geht.
Einsicht und Widerspruch
- Berlin schreibt ausdrücklich, dass gegen das Nichtbestehen kein Widerspruch bei der Ärztekammer möglich ist — nur gegen Entscheidungen im Approbationsverfahren beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Datenschutzinformation der Kammer nennt aber das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) und auf Akteneinsicht; zu den gespeicherten Daten gehören „Prüfungs- und Ergebnisdaten“.
- Bremen: Laut Erlass erhalten Antragstellende über das Ergebnis „einen rechtsmittelfähigen Bescheid“.
- Alle anderen Kammern veröffentlichen nichts zu Einsicht oder Widerspruch. Fragen Sie schriftlich bei der Kammer nach; für Rechtsfragen zu Ihrem Approbationsverfahren ist Ihre Approbationsbehörde zuständig. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung.
Was Sie in den Wochen danach tun
In den ersten Tagen: Gedächtnisprotokoll
Halten Sie alles fest, solange es frisch ist: den Fall, die Fragen der Patientin, Stellen, an denen Sie nicht verstanden haben, was Sie im Bogen geschrieben haben, die Rückfragen des Oberarztes, die Fachbegriffe-Liste und das Feedback. Der Nordrheiner Prüfer Dr. Jaswant Singh rät, „genau zu rekapitulieren, woran der erste Anlauf scheiterte, und entsprechend die Kompetenzen im Schreiben, Sprechen oder Hörverständnis zu vertiefen“ — und sich dafür „einige Monate Zeit zu lassen“. Lassen Sie sich dabei nicht von Erfahrungsberichten im Netz verunsichern: Laut Ärztekammer Westfalen-Lippe sind sie „sehr subjektiv“ und verzerrt, weil sich Kandidatinnen und Kandidaten, die bestanden haben, dort meist nicht zu Wort melden.
Analyse nach Prüfungsteil
Ordnen Sie Ihre Beobachtungen den Kriterien zu. Die Berliner Bewertungsbögen sind dafür die einzige veröffentlichte Vorlage:
| Was Sie bemerkt haben | Betroffene Kriterien | Training |
|---|---|---|
| Patientin oft nicht verstanden, Namen oder Zahlen verpasst | Teil 1: „versteht ihr/sein Gegenüber problemlos“ | Hörverstehen mit Audio-Fällen, Zahlen und Namen mitschreiben, Nachfrage-Sätze |
| Nach Worten gesucht, auf Floskeln ausgewichen | Teil 1: „klar und detailliert“, „Sachverhalte flüssig zu erklären“ | täglich frei sprechen, Fälle laut nacherzählen, Hospitation |
| Patientenfragen schwach beantwortet, Abschluss fehlte | Teil 1: „erklärt das weitere Vorgehen verständlich und patientengerecht“ | Laienerklärungen für häufige Untersuchungen und Behandlungen |
| Bogen unvollständig, Zeit zu knapp | Teil 2: „strukturiert und vollständig“, „nötige Detailtiefe“ | den Kammerbogen in 20 Minuten auf Zeit ausfüllen |
| Grammatik, Rechtschreibung, Konjunktiv | Teil 2: „grammatisch korrekt“, „orthografisch korrekt“ | persönliche Fehlerliste, Konjunktiv-I-Übungen |
| Rückfragen des Oberarztes, Details nicht parat | Teil 3: Rückfragen, Diskussion | Fallvorstellung mit fünf Rückfragen pro Fall |
| Fachbegriffe-Liste | Teil 3: Fachbegriffe, Abkürzungen, Laborwerte | tägliche Abfrage in beide Richtungen |
Typische Ursachen und Gegenmittel im Detail: Häufige Fehler.
Neu anmelden
- Bayern: per E-Mail an die Stabsstelle Fachsprachenprüfung (Adresse auf dem Merkblatt). Den Termin erhalten Sie nach Zahlung „unter Berücksichtigung der Vorbereitungszeit von drei bis sechs Monaten“. Wer nicht wiederholen will, teilt das der Zentralen Anerkennungsstelle der Regierung von Oberbayern schriftlich mit.
- Westfalen-Lippe: eine schriftliche Rückmeldung an die Kammer per Post oder E-Mail genügt; den Termin schlägt die ÄKWL vor.
- Niedersachsen: nur über den NiZzA; Sie entscheiden, ob Sie wiederholen oder den Antrag zurücknehmen.
- Berlin und Rheinland-Pfalz: für jeden Versuch neues Anmeldeformular und neue Gebühr.
- Mecklenburg-Vorpommern: per E-Mail an die Ärztekammer; Antragstellende aus Schleswig-Holstein wenden sich an das Landesamt (LASG).
- Brandenburg: über die Landesärztekammer.
Bis zum neuen Termin: gezielt trainieren
Die BLÄK empfiehlt „Sprachkurse und/oder Hospitationen in Krankenhäusern, Arztpraxen“, Niedersachsen und Westfalen-Lippe nennen Sprachkurse und sprachaktive Hospitationen in Krankenhäusern oder Arztpraxen. Bauen Sie Ihre Wochen so: kurze tägliche Übungen für Ihren schwächsten Teil, jeden Tag frei sprechen und ab der Mitte der Vorbereitung regelmäßig Vollsimulationen unter echten Bedingungen — drei Teile, je 20 Minuten, ein Fall. Ein Wochenplan, den Sie für die Wiederholung verkürzen können, steht unter FSP-Vorbereitung. Für Vollsimulationen der ganzen Kette mit Sprachfeedback können Sie auch fsppruefung.de nutzen; die erste komplette Simulation ist kostenlos.
Quellen
- Deutsches Ärzteblatt 29-30/2014: Ausländische Ärzte: Umgangssprache reicht nicht aus
- Ärztekammer Berlin: Fachsprachprüfung
- Ärztekammer Berlin: Fachsprachprüfung Gesamtauswertung — Simulationsanamnese (PDF)
- Ärztekammer Berlin: Datenschutzinformation zur Teilnahme an Fachsprachprüfungen (PDF)
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin: Hinweise zum Fachsprachentest für Ärztinnen/Ärzte (PDF)
- Bayerische Landesärztekammer: Fachsprachenprüfung
- Bayerische Landesärztekammer: Verfahrensordnung für Sprachtests bei Anträgen auf Erteilung einer ärztlichen Berufszulassung
- Bayerische Landesärztekammer: Wiederholung der Fachsprachenprüfung (Merkblatt, PDF)
- NiZzA: Informationsblatt zur Fachsprachprüfung für Ärzte mit ausländischem Berufsabschluss (PDF)
- Ärztekammer Niedersachsen: Drei Schritte zur Fachsprachprüfung (PDF)
- Ärztekammer Westfalen-Lippe: Fachsprachenprüfung
- Ärztekammer Westfalen-Lippe: Fachsprachenprüfung, Info-Faltblatt 2021 (PDF)
- Westfälisches Ärzteblatt 2/2024: Zehn Jahre Fachsprachenprüfung — Heilkunst braucht Sprachkunst (PDF)
- Ärztekammer Nordrhein: Fachsprachprüfung
- Ärztekammer Hamburg: Fachsprachenprüfung
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Fachsprachenprüfung
- Landesärztekammer Brandenburg: Fachsprachtests für ausländische Ärzte
- Bezirksärztekammer Rheinhessen: Informationen zur Fachsprachenprüfung (FSP) für ausländische Ärzte in Rheinland-Pfalz (PDF)
- Landesärztekammer Baden-Württemberg: Fachsprachenprüfung
- Sächsische Landesärztekammer: Fachsprachenprüfung
- Landesärztekammer Thüringen: Fachsprachenprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Thüringen (Flyer, PDF)
- Ärztekammer Sachsen-Anhalt: Sprachtest
- Landesärztekammer Hessen: Fachsprach- und Kenntnisprüfungen
- Landesärztekammer Hessen: Hinweise zur Fachsprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Hessen (PDF)
- Transparenzportal Bremen: Erlass des Senators für Gesundheit zur Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Approbation (2015)
- Rheinisches Ärzteblatt 10/2024: Gut vorbereitet in die Fachsprachprüfung
Bereit zu üben statt zu lesen?
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