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Bewertung der FSP: Kriterien, Punkte und Bestehensgrenzen

Kurz gesagt

In der Fachsprachprüfung wird nur Ihre Sprache bewertet — Verstehen, Ausdruck, Register, Grammatik und Fachwortschatz —, nicht Ihr medizinisches Wissen. Das Ergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“; wo eine Punkteregel veröffentlicht ist, liegt die Grenze bei 60 %. Berlin verlangt 12 von 20 Punkten in jedem der drei Teile, Nordrhein 36 von 60 Punkten insgesamt. Die Kammern, die Zahlen veröffentlichen, melden Bestehensquoten zwischen rund der Hälfte und gut zwei Dritteln — in Bayern bestanden 2024 im ersten Versuch 53 %.

Was „C1“ in der FSP konkret heißt

Grundlage aller Kammern sind die Eckpunkte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von 2014: allgemeines Deutsch auf B2-Niveau als Voraussetzung, Fachsprache „orientiert am Sprachniveau C1“. Was das praktisch bedeutet, beschreiben die Eckpunkte für jeden Prüfungsteil als Fähigkeit, nicht als Grammatikliste (zitiert nach dem Informationsblatt des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung):

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hängt ihrer Verfahrensordnung zusätzlich die allgemeine C1-Beschreibung an: sich „spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen“ und sich „klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern“.

Fachwissen wird nicht geprüft — Ihre Aussagen müssen trotzdem stimmen

Alle Kammern betonen, dass medizinisches Wissen nicht bewertet wird. Berlin: „Das Fachwissen der Prüfungskandidaten wird hierbei nicht überprüft.“ Niedersachsen: „auf die Richtigkeit der Diagnose kommt es bei der Bewertung nicht an“ und „Medizinische Fragestellungen dienen allein dem Schaffen von Sprechanlässen.“ Die Ärztekammer Nordrhein zeigt, wo die Grenze liegt:

„Für die Fachsprachprüfung ist es nicht erheblich, ob eine falsche Diagnose gestellt oder eine verfehlte Behandlungsoption genannt wird. […] Die Sätze müssen in sich stimmig sein. Eine Aussage wie zum Beispiel: ‚Bei einer Humerusfraktur ist der Fuß einzugipsen.‘ wird die Nachfrage nach dem Verständnis der Worte ‚Humerus‘ und ‚Fuß‘ nach sich ziehen.“

Eine falsche, aber sauber begründete Verdachtsdiagnose kostet Sie also nichts. Ein verwechselter Begriff dagegen ist ein Sprachfehler. Baden-Württemberg schreibt deshalb, dass im Arzt-Arzt-Gespräch eine „korrekte Begriffsdefinition, sowie eindeutige Verwendung der medizinischen Fachtermini“ „zwingend erforderlich“ sind, und Sachsen warnt: „eine Verwechslung von Fachbegriffen kann zu einer falschen Behandlung führen“.

Der einzige veröffentlichte Bewertungsbogen: Berlin

Die Ärztekammer Berlin veröffentlicht als einzige Kammer ihre Musterbewertungsbögen. Jeder der drei Teile hat einen Bogen mit acht Kriterien. Jedes Kriterium wird mit 2,5 bis 0 Punkten bewertet; am Ende steht „Volle Punktzahl = 20, Bestanden = 12“.

Punkte Bedeutung
2,5 sehr gut
2 gut
1,5 befriedigend
1 nicht befriedigend
0,5 mangelhaft
0 gänzlich verfehlt

Jeder Bogen endet mit dem Freitextfeld „Ihre Empfehlung zur Nachbesserung der Sprachkenntnisse“. Die Kriterien lauten wörtlich:

Teil 1: Simulationsanamnese

Die Kandidatin oder der Kandidat …

  1. … stellt eine professionell-persönliche Kommunikation her.
  2. … drückt sich klar und detailliert aus.
  3. … hat eine gut verständliche Aussprache.
  4. … weicht gewinnbringend von vorgegebenen Schemata ab.
  5. … führt das Gespräch zielgerichtet und situationsbezogen.
  6. … ist in der Lage, Sachverhalte flüssig zu erklären.
  7. … versteht ihr/sein Gegenüber problemlos.
  8. … erklärt das weitere Vorgehen verständlich und patientengerecht.

Auffällig: Kein Kriterium zählt Fragen ab. Vollständigkeit steckt in „zielgerichtet“ und „klar und detailliert“, und Kriterium 4 belohnt ausdrücklich, vom auswendig gelernten Schema abzuweichen. Kriterium 8 verlangt den laienverständlichen Abschluss — mehr dazu unter Anamnesegespräch.

Teil 2: Schriftliche Dokumentation

Das erstellte Dokument …

  1. … ist der/dem Simulationspatient:in sicher zuzuordnen.
  2. … ist strukturiert und vollständig abgefasst.
  3. … ist grammatisch korrekt.
  4. … ist orthografisch korrekt.
  5. … zeigt die nötige Detailtiefe.
  6. … enthält korrekt angewandte fremdsprachliche Fachwörter in angemessenem Umfang.
  7. … gibt die wesentlichen Anamnesebefunde semantisch korrekt wieder.
  8. … trifft klare Aussagen über die wesentlichen Behandlungsschritte.

Kriterium 1 kennt nur 2,5, 1,5 oder 0 Punkte: Fehlen Name oder Geburtsdatum, sind die Punkte schnell weg. Kriterium 7 prüft, ob Sie wiedergeben, was der Patient gesagt hat — der Grund, warum Patientenangaben im Konjunktiv I stehen. Rund die Hälfte der Kriterien betrifft Inhalt (2, 5, 7, 8), die andere Hälfte Form (1, 3, 4, 6). Wie der Bogen aufgebaut ist, zeigt Dokumentation.

Teil 3: Ärztliches Gespräch

Die Kandidatin oder der Kandidat …

  1. … stellt den Fall der Simulationsanamnese flüssig und situationsangemessen vor.
  2. … drückt sich grammatisch korrekt und gut verständlich aus.
  3. … verwendet fremdsprachliche Fachwörter korrekt und in angemessenem Umfang.
  4. … trifft klare Aussagen über die wesentlichen Befunde und Behandlungsschritte.
  5. … kann Rückfragen ohne sprachliche Probleme beantworten.
  6. … ist in der Lage, an einer Diskussion über den Fall teilzunehmen.
  7. … übersetzt 5 medizinische Fachbegriffe ins Deutsche.
  8. … vervollständigt 2 medizinische Abkürzungen und liest 3 Laborwerte mit den entsprechenden Zahlen und Maßeinheiten korrekt vor.

Ein Viertel der Punkte (Kriterien 5 und 6) hängt an Ihren Antworten auf Rückfragen, ein weiteres Viertel (7 und 8) an kleinen Aufgaben, die Sie gezielt üben können — siehe Fachbegriffe.

Was andere Kammern über ihre Kriterien veröffentlichen

Bestehensregeln nach Kammer

Kammer Bewertungssystem Bestanden, wenn … Ausgleich zwischen Teilen
Berlin 3 Bögen à 8 Kriterien, je 0–2,5 Punkte (max. 60) in jedem Teil mindestens 60 % (12 von 20) nein
Nordrhein 3 Prüfer, je Bogen max. 20 Punkte (max. 60) mindestens 36 von 60 Punkten (60 %) ja — kein Minimum je Teil veröffentlicht
Hamburg Minuspunkte; schraffierte Felder zählen 4 : 1 weniger als 12 Minuspunkte nicht veröffentlicht
Rheinland-Pfalz Punkte je Abschnitt, unterschiedlich gewichtet Mindestpunktzahl in jedem Abschnitt und Gesamtpunktzahl über 60 % nein — Abbruch, sobald ein Abschnitt verfehlt ist
Brandenburg nicht veröffentlicht alle drei Teile bestanden nein
Bayern interne Punkte, nicht veröffentlicht Gremium stellt fest, dass alle Anforderungen in allen drei Bereichen erfüllt sind nicht veröffentlicht
Übrige Kammern „einheitliches, strukturiertes Schema“ bzw. nichts veröffentlicht Urteil des Prüfungsausschusses nicht veröffentlicht

Rheinland-Pfalz geht noch weiter: Wer in einem Abschnitt nur knapp die Mindestpunktzahl erreicht, muss das laut Kammer durch überdurchschnittlich gute Punktzahlen in anderen Prüfungsteilen ausgleichen. Bremen hält das Ergebnis formal als „Die erforderlichen Fachsprachenkenntnisse sind gegeben“ oder „nicht gegeben“ fest.

Was der Unterschied praktisch bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel (illustrativ, nicht der Bogen einer bestimmten Kammer): 11 Punkte im Patientengespräch, 16 in der Dokumentation, 17 im Arzt-Arzt-Gespräch ergeben 44 von 60. Nach der Berliner Regel ist das nicht bestanden, weil Teil 1 unter 12 liegt. Nach der Nordrheiner Gesamtregel läge es über 36. Bereiten Sie sich deshalb so vor, dass jeder Teil für sich trägt.

Bestehensquoten: was die Kammern veröffentlichen

Eine bundesweite Statistik pro Prüfungsteil gibt es nicht. Einzelne Kammern veröffentlichen Gesamtzahlen:

Kammer Zeitraum Ergebnis Quelle
Bayern 2024 (3.030 Prüfungen) Erstprüfung 53 % bestanden, Zweitprüfung 49 % Bayerisches Ärzteblatt 3/2025
Nordrhein 2023 (2.040 Prüfungen) 35,8 % nicht bestanden (2022: 33 %) Rheinisches Ärzteblatt 10/2024
Westfalen-Lippe 2014–2023 (4.868 Kandidatinnen und Kandidaten) „Rund der Hälfte“ gelingt der Erfolg im ersten Anlauf; bis Ende 2023 hatten 86,6 % bestanden Westfälisches Ärzteblatt 2/2024
Baden-Württemberg 2019 / 2020 / 2021 62 % / 65 % / 65 % bestanden Bundesärztekammer 2022
Sachsen-Anhalt 2019–2022 (1.110 Prüfungen) „gut zwei Drittel“ bestanden Deutsches Ärzteblatt 2023
Thüringen 2018 (348 Prüfungen) 209 bestanden, 139 nicht bestanden Deutsches Ärzteblatt 2019

Welcher Teil am häufigsten scheitert, veröffentlicht keine Kammer. Der einzige Hinweis stammt von einem Nordrheiner Prüfer, nach dessen Erfahrung das Kollegengespräch und die Dokumentation „in der Regel besser als das Gespräch mit den Schauspielpatienten“ laufen. Die typischen Ursachen behandelt Häufige Fehler.

Wie und wann Sie das Ergebnis erfahren

Kammer Mitteilung Schriftlich
Bayern mündlich nach der Beratung des Gremiums Nachweis über das Ergebnis am Prüfungstag, keine Urkunde; Meldung an die Regierung am nächsten Werktag
Westfalen-Lippe unmittelbar nach der Prüfung, mit Informationsblatt schriftlich in der folgenden Woche
Niedersachsen mündlich, wird besprochen, ggf. mit Empfehlung Meldung an den NiZzA nach ca. einer Woche
Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Hessen unmittelbar nach der Prüfung bzw. nach der Beratung Meldung an die Approbationsbehörde
Brandenburg mündlich am Ende der Prüfung schriftliche Bestätigung durch das Landesamt (LAVG)
Mecklenburg-Vorpommern unmittelbar nach der Prüfung bei Bestehen Bescheinigung per E-Mail und Post innerhalb von zwei Wochen
Rheinland-Pfalz durch die/den Vorsitzenden im Anschluss Bescheinigung nur bei Bestehen
Nordrhein „zeitnah“ Meldung an die Bezirksregierung
Hamburg „zeitnah per E-Mail“ Meldung an die Sozialbehörde
Berlin frühestens zehn Tage nach der Prüfung Bescheinigung als PDF per E-Mail; keine telefonischen Auskünfte
Bremen mündlich durch die/den Vorsitzenden „rechtsmittelfähiger Bescheid“

Was nach einem Fehlversuch gilt — Wartezeit, Gebühr, Einsicht —, steht unter FSP nicht bestanden.

Was das für Ihre Vorbereitung heißt

Quellen

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