FSP, telc Deutsch B2·C1 Medizin oder FaMed: welcher Nachweis gilt wo?
Kurz gesagt
Den Nachweis der medizinischen Fachsprache auf C1-Niveau erbringen Sie in fast allen Ländern mit der Fachsprachprüfung (FSP) der Ärztekammer; eine bestandene Kammer-FSP aus einem anderen Bundesland wird in der Regel anerkannt. Private Prüfungen wie die telc Deutsch B2·C1 Medizin Fachsprachprüfung, FaMed oder der Patientenkommunikationstest (PKT) zählen nur in einzelnen Ländern — offiziell veröffentlicht etwa in Baden-Württemberg (telc, FaMed), Rheinland-Pfalz (FaMed) und Hessen (nur bei EU-Abschluss). Berlin lehnt telc ausdrücklich ab. Klären Sie vor der Anmeldung zu einer privaten Prüfung schriftlich mit Ihrer Approbationsbehörde, ob sie für Ihren Antrag zählt.
Wer entscheidet, welcher Nachweis zählt?
Weder die Ärztekammer noch der Prüfungsanbieter, sondern die Approbationsbehörde Ihres Landes entscheidet, ob Ihre Deutschkenntnisse nachgewiesen sind. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 der Bundesärzteordnung. Wie der Nachweis aussehen soll, haben die Gesundheitsminister der Länder 2014 in Eckpunkten vereinbart: allgemeine Sprachkenntnisse auf B2-Niveau, Fachsprache „orientiert am Sprachniveau C1“, nachgewiesen „grundsätzlich durch eine Fachsprachprüfung“. Diese Eckpunkte sind rechtlich nicht bindend — deshalb gehen die Länder bei der Frage auseinander, welche Prüfungen sie außer der eigenen Kammer-FSP akzeptieren.
Daraus folgen drei praktische Regeln:
- Ohne Antrag keine Kammer-FSP. Zugelassen werden Sie erst, wenn Sie bei der Behörde die Approbation oder Berufserlaubnis beantragt haben. Meist meldet die Behörde Sie an — in Bayern „ausschließlich über die Regierung“, und in Schleswig-Holstein heißt es: „Eine eigenständige Anmeldung zur Prüfung durch Sie selbst ist nicht möglich.“ In Berlin und Hessen melden Sie sich mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags selbst bei der Kammer an.
- Private Zertifikate gehören zum Antrag. Baden-Württemberg berücksichtigt private Prüfungsnachweise nur, wenn sie bei Antragstellung bereits vorliegen; nachgereichte Nachweise werden „aus Verfahrensgründen“ nicht mehr berücksichtigt.
- Zertifikate veralten. In Baden-Württemberg gilt die FSP „in der Regel 3 Jahre“; Rheinland-Pfalz und Hessen (bei EU-Abschluss) verlangen eine Prüfung, die nicht älter als drei Jahre ist.
Auch beim allgemeinsprachlichen B2-Zertifikat unterscheiden sich die Länder: Hessen nennt etwa nur Goethe-Institut und telc, andere Länder akzeptieren auch TestDaF, ÖSD oder weitere ALTE-zertifizierte Institute.
Die Prüfungen im Überblick
| Prüfung | Anbieter | Aufbau in Kürze |
|---|---|---|
| Fachsprachprüfung der Ärztekammer | Landesärztekammer; für Schleswig-Holstein prüft die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland hat keine eigene Kammerprüfung | Meist 3 × 20 Minuten Einzelprüfung: Arzt-Patienten-Gespräch, Dokumentation, Arzt-Arzt-Gespräch; einige Länder weichen ab (Ablauf) |
| telc Deutsch B2·C1 Medizin Fachsprachprüfung | telc gGmbH über lizenzierte Prüfungszentren | Schriftliche Gruppenprüfung (Hören, Lesen, Sprachbausteine) und 65-minütige Einzelprüfung; nur auf Papier, nicht als Teilprüfung |
| FaMed — Fachsprachenprüfung Medizin | Entwickelt an der LMU München mit dem LMU Klinikum, angeboten über digiFORT | Zwei mündliche Stationen (Arzt-Patient, Arzt-Arzt) und eine schriftliche Station |
| PKT Fachsprache C1 Medizin | Freiburg International Academy (FIA) | Schriftlicher Gruppenteil, 30 Minuten Vorbereitung, 2 × 20 Minuten mündlich; jeder Teil mindestens 60 % |
Daneben nennen einzelne Behörden die Sprachprüfung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK, Baden-Württemberg) und die Fachsprachprüfung der brmi Akademie für Heilberufe (Hessen bei EU-Abschluss).
Welches Land akzeptiert was?
Die Tabelle gibt wieder, was die Approbationsbehörden selbst veröffentlichen. Wo eine Behörde dazu nichts veröffentlicht, steht die Angabe aus der Länderübersicht des Marburger Bundes, gekennzeichnet mit (MB). „Nicht genannt“ heißt nicht automatisch „abgelehnt“ — es heißt, dass Sie vorher nachfragen müssen.
| Land | Kammer-FSP und FSP anderer Länder | Private Prüfungen | Quelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | FSP der Landesärztekammer; FSP anderer Länder werden grundsätzlich akzeptiert | Nur Humanmedizin: telc Deutsch B2/C1 Medizin FSP, FaMed (abgelegt nach dem 13. Mai 2024), ÖÄK-Sprachprüfung — Nachweis muss dem Antrag beiliegen; PKT nicht genannt | RP Baden-Württemberg |
| Bayern | FSP der BLÄK; Tests anderer Länder, sofern mit der BLÄK-Prüfung gleichwertig | Andere Prüfungseinrichtungen ebenfalls nur bei Gleichwertigkeit, im Einzelfall vorab klären; keine namentlich genannt. FaMed akzeptiert (MB) | Regierung von Oberbayern, MB |
| Berlin | FSP der Ärztekammer Berlin — laut Kammer akzeptiert das LAGeSo nur diese; FSP anderer Kammern, wenn dort im Approbationsverfahren abgelegt (MB) | telc ausdrücklich nicht | Ärztekammer Berlin, MB |
| Brandenburg | FSP der Landesärztekammer; FSP anderer Kammern (MB) | Behörde nennt keine; „geeignete“ Prüfungen anderer Anbieter nur nach Rücksprache (MB) | LAVG, MB |
| Bremen | FSP der Ärztekammer Bremen; FSP anderer Kammern (MB) | Keine genannt (MB) | MB |
| Hamburg | FSP der Ärztekammer Hamburg; FSP anderer Kammern (MB) | Behörde nennt nur die Kammer-FSP. Bei EU-, EWR- oder Schweizer Abschluss auch telc, PKT, brmi und andere nach Rücksprache; bei Drittstaatsabschluss keine (MB) | Landesprüfungsamt Hamburg, MB |
| Hessen | FSP der Landesärztekammer Hessen oder anderer Länder (bei EU-Abschluss laut Behörde, bei Drittstaatsabschluss laut MB) | Nur bei EU-, EWR- oder Schweizer Abschluss: telc, FIA (PKT), brmi, digiFORT (FaMed). Bei Drittstaatsabschluss verweist die Behörde auf die FSP der Landesärztekammer | HLfGP Merkblatt EU, HLfGP Drittstaat, MB |
| Mecklenburg-Vorpommern | FSP der Ärztekammer M-V; FSP anderer Kammern (MB) | Keine genannt (MB) | MB |
| Niedersachsen | FSP der Ärztekammer Niedersachsen, Anmeldung über den NiZzA; FSP anderer Kammern (MB) | Keine genannt (Behörde und MB) | NiZzA, MB |
| Nordrhein-Westfalen (Nordrhein, Westfalen-Lippe) | FSP der Ärztekammer Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe; FSP anderer Kammern (MB) | Behörde nennt nur die NRW-Kammern; andere Anbieter nur nach Rücksprache (MB) | Bezirksregierung Münster, MB |
| Rheinland-Pfalz | FSP der Bezirksärztekammer Rheinhessen, nicht älter als drei Jahre; FSP anderer Kammern (MB) | FaMed (Prüfungsort Mainz) von der Behörde genannt; telc und PKT nicht genannt | LSJV, MB |
| Saarland | Keine eigene Kammerprüfung; FSP anderer Kammern (MB) | Behörde verlangt C1-Fachsprachkenntnisse, ohne Anbieter zu nennen; telc, PKT und andere nach Rücksprache (MB) | Landesamt für Soziales, MB |
| Sachsen | FSP der Sächsischen Landesärztekammer; FSP anderer Kammern (MB) | „In Einzelfällen“ Tests anderer Einrichtungen, sofern geeignet; keine namentlich genannt | Landesdirektion Sachsen, MB |
| Sachsen-Anhalt | FSP der Ärztekammer Sachsen-Anhalt; FSP anderer Kammern (MB) | Andere Anbieter nur nach Rücksprache (MB) | MB |
| Schleswig-Holstein | FSP der Ärztekammer M-V im Auftrag des SHIBB; C1-Zertifikate anderer Landesärztekammern | „ggf. anderer geeigneter Prüfungsanbieter“ — vorher erfragen; telc nennt die Behörde nicht namentlich, nach MB wird es akzeptiert | SHIBB, MB |
| Thüringen | FSP der Landesärztekammer Thüringen; FSP anderer Kammern (MB) | Andere Anbieter nur nach Rücksprache (MB) | MB |
Zwei Muster fallen auf: Private Prüfungen werden vor allem bei Abschlüssen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz akzeptiert (Hessen, nach MB auch Hamburg). Und wo ein Land eine private Prüfung anerkennt, wirkt das nicht automatisch in anderen Ländern — Baden-Württemberg etwa akzeptiert FaMed, telc und die ÖÄK-Prüfung nur deshalb, weil sie „in einem anderen Bundesland als Fachsprachenprüfung anerkannt“ sind, und prüft nicht von sich aus, welche weiteren Prüfungen anderswo gelten.
Gilt eine bestandene FSP aus einem anderen Bundesland?
In der Regel ja. Baden-Württemberg akzeptiert die FSP aus einem anderen Land „grundsätzlich“, wenn sie von einem anerkannten Prüfungsinstitut wie einer Ärztekammer stammt; Schleswig-Holstein erkennt „Fachsprachenzertifikate C1 anderer Landesärztekammern“ an, Hessen nennt bei EU-Abschlüssen die Landesärztekammern „anderer Bundesländer“ ausdrücklich. Bayern macht die Anerkennung davon abhängig, dass die Prüfung mit der eigenen gleichwertig ist, und rät, das im Einzelfall vorab mit der Behörde zu klären. Ob eine Berliner FSP in anderen Ländern zählt, entscheidet laut Ärztekammer Berlin die Approbationsbehörde des jeweiligen Landes.
Drei Einschränkungen sollten Sie kennen:
- Sie können das Prüfungsland nicht frei wählen. Die Kammer-FSP setzt voraus, dass die Behörde dieses Landes für Sie zuständig ist — in Schleswig-Holstein etwa durch Wohnsitz oder Stellenzusage, in Berlin durch einen Antrag beim LAGeSo. Nach der Übersicht des Marburger Bundes betrifft die Anerkennung einer fremden Kammer-FSP deshalb Ärztinnen und Ärzte, die sie im Rahmen eines Approbations- oder Berufserlaubnisverfahrens in diesem anderen Land abgelegt haben.
- Die Frist läuft. Mehrere Länder verlangen, dass die Prüfung nicht älter als drei Jahre ist. Eine Tätigkeit mit Berufserlaubnis verlängert die Gültigkeit in Baden-Württemberg um die tatsächliche Arbeitszeit.
- Ab dem 1. November 2026 richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort. Wer in Deutschland wohnt, stellt den Anerkennungsantrag dann in dem Land seines gewöhnlichen Aufenthalts (§ 12 Abs. 2a BÄO), und die Behörden dürfen bei anderen Ländern abfragen, ob dort schon ein Verfahren läuft (§ 3 Abs. 4 BÄO). Was die Reform sonst ändert, steht unter FSP oder Kenntnisprüfung?
telc und Kammer-FSP im Vergleich
Wer zwischen telc und Kammer-FSP wählen kann, sollte wissen, dass die Prüfungen unterschiedlich gebaut sind:
| Kammer-FSP (verbreitetes Format) | telc Deutsch B2·C1 Medizin Fachsprachprüfung | |
|---|---|---|
| Schriftlicher Gruppenteil | Keiner (Ausnahmen: Hessen mit 20-minütigem Vokabeltest, Rheinland-Pfalz mit Lese- und Hörteil) | 80 Minuten: Hören 30 Minuten, Lesen mit Sprachbausteinen 50 Minuten |
| Vorbereitung | Kein Fallblatt — Sie bekommen Papier für Notizen | 5 Minuten mit einem Aufgabenblatt mit Informationen zum Patienten |
| Patientengespräch | Ca. 20 Minuten, eine Prüferin, ein Prüfer oder eine Schauspielperson spielt den Patienten | 20 Minuten, eine Prüferin oder ein Prüfer spielt den Patienten |
| Schriftlicher Teil | Meist ein Anamnese- oder Berichtsbogen, ca. 20 Minuten | Kurz-Arztbrief, 20 Minuten |
| Kollegengespräch | Ca. 20 Minuten Patientenvorstellung beim „Oberarzt“, oft mit Fachbegriffe-Aufgabe | 20 Minuten Fallpräsentation mit Rückfragen |
| Bewertung | Bestanden oder nicht bestanden; in Berlin z. B. mindestens 12 von 20 Punkten in jedem Teil | Je 50 Punkte für Gruppen- und Einzelprüfung (Übungstest); eine Bestehensgrenze nennt die Produktseite nicht |
Die Einzelprüfung von telc dauert insgesamt 65 Minuten einschließlich der Vorbereitung. Inhaltlich ähnelt sie damit dem Kammerformat; der schriftliche Gruppenteil mit Hör- und Leseverstehen ist zusätzlicher Stoff, den die meisten Kammern nicht prüfen. Einzelheiten zur Bewertung in den Kammern stehen unter Bewertung.
FaMed ist anders aufgebaut als beide: Nach Angaben des Anbieters gibt es zwei mündliche Stationen von je 11 Minuten (23 Minuten mit Lesezeit) — ein Anamnese- und ein Aufklärungsgespräch mit dem Patienten sowie zwei Patientenvorstellungen bei einer Chefärztin oder einem Chefarzt — und zum Schluss eine schriftliche Station von 22 Minuten, in der Sie nach einem kurzen Video den Anamneseteil eines Arztbriefs schreiben. Der PKT der FIA beginnt mit einem 20-minütigen schriftlichen Teil zur Kommunikation unter Kollegen (Fallbeschreibung); nach 30 Minuten Vorbereitung folgen eine Patientenvorstellung und ein Gespräch zur Patientenaufklärung oder -beratung von je 20 Minuten.
Was das für Ihre Vorbereitung heißt
- Gehen Sie vom Land aus, nicht vom Prüfungstermin. Bei einem Drittstaatsabschluss zählt in den meisten Ländern nur die Kammer-FSP; eine private Prüfung, die Ihre Behörde nicht anerkennt, kostet Geld und Zeit, ohne das Verfahren voranzubringen.
- Holen Sie eine schriftliche Bestätigung ein. Baden-Württemberg verlangt für nicht gelistete Prüfungen ausdrücklich einen Nachweis, dass genau diese Prüfung in einem anderen Land als FSP akzeptiert wird.
- Planen Sie für den Wechsel. Wer später in ein anderes Land ziehen will, ist mit einer Kammer-FSP am flexibelsten — sofern sie bei Antragstellung nicht zu alt ist.
- Bereiten Sie das richtige Format vor. Für telc kommen Hör- und Leseverstehen sowie der Kurz-Arztbrief hinzu; für die Kammer-FSP zählen Anamnesegespräch, Bogen und Patientenvorstellung. Das Training auf fsppruefung.de folgt dem verbreiteten Kammerformat (3 × 20 Minuten mit Dokumentationsbogen); den schriftlichen Gruppenteil von telc deckt es nicht ab.
Die Gebühren der Kammern finden Sie unter Kosten. Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung; welche Nachweise für Ihren Antrag gelten, entscheidet allein Ihre Approbationsbehörde — klären Sie Ihren Einzelfall dort, bevor Sie sich zu einer Prüfung anmelden.
Quellen
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg: FAQ Sprachkenntnisse
- Regierung von Oberbayern: Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
- BLÄK: Fachsprachenprüfung
- Ärztekammer Berlin: Fachsprachprüfung
- LAGeSo Berlin: Hinweise zum Fachsprachentest für Ärztinnen und Ärzte
- LAVG Brandenburg: Hinweise zum Fachsprachtest im Rahmen der ärztlichen Approbationsverfahren
- Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg: Anmeldung zur Fachsprachenprüfung
- HLfGP: Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte mit Abschlüssen in den EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz
- HLfGP: Kurzinformation zum Antrag auf Approbation und Berufserlaubnis mit Abschluss aus einem Drittstaat
- LÄK Hessen: Merkblatt Fachsprachprüfungen
- NiZzA: Informationsblatt zur Fachsprachprüfung für Ärzte mit ausländischem Berufsabschluss
- Bezirksregierung Münster: FAQ Approbation
- Ärztekammer Nordrhein: Fachsprachprüfung
- LSJV Rheinland-Pfalz: Approbationen für akademische Heilberufe
- Bezirksärztekammer Rheinhessen: Informationen zur Fachsprachprüfung 2026
- Landesamt für Soziales Saarland: Merkblatt zur Beantragung der ärztlichen Approbation oder Berufserlaubnis
- Landesdirektion Sachsen: Approbation-FAQ, Deutschkenntnisse
- SHIBB Schleswig-Holstein: Häufig gestellte Fragen Ärztin/Arzt
- Marburger Bund: Deutschkenntnisse — Anforderungen in den Bundesländern für die Approbationserteilung
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (BGBl. 2026 I Nr. 225)
- telc: telc Deutsch B2·C1 Medizin Fachsprachprüfung
- telc: Übungstest 1, Deutsch B2·C1 Medizin Fachsprachprüfung
- FaMed: Prüfungsablauf (Anbieterangaben)
- FIA: Prüfungsordnung Patientenkommunikationstest (PKT) v4.0
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