Fachsprachprüfung für Schleswig-Holstein: Anmeldung und Prüfungsort
Kurz gesagt
Schleswig-Holstein hat keine eigene Fachsprachprüfung für Ärztinnen und Ärzte. Die „Fachsprachenprüfung Medizin C1“ nimmt die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Landes ab, in ihren eigenen Räumen. Selbst anmelden können Sie sich nicht: Die Anmeldung läuft über das SHIBB Landesamt in Kiel, das für Approbationen zuständig ist, und setzt einen Wohnsitz oder eine Stellenzusage in Schleswig-Holstein voraus. Rechnen Sie mit 700 € Gebühr und laut Landesamt mit etwa dreieinhalb Monaten Wartezeit.
Auf einen Blick
| Merkmal | Schleswig-Holstein |
|---|---|
| Prüfende Stelle | Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des SHIBB Landesamt |
| Anmeldung über | SHIBB Landesamt, Sachgebiet 50 (Akademische Gesundheitsberufe), Kiel — Formular „Antrag auf Fachsprachenprüfung“ |
| Voraussetzung | Hauptwohnsitz oder Stellenzusage in Schleswig-Holstein |
| Gebühr pro Versuch | 700 €, erhoben von der Ärztekammer M-V |
| Wartezeit | etwa 3½ Monate ab Anmeldung (Angabe des SHIBB) |
| Dauer und Teile | Format der Ärztekammer M-V: 45 Min. Vorbereitung, 20 Min. Arzt-Patient, 20 Min. Arzt-Arzt, 25 Min. Entlassungsbrief am PC |
| Fachbegriffe-Aufgabe | keine eigene Aufgabe veröffentlicht |
| Ergebnis | direkt nach der Prüfung; Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen |
| Andere Nachweise | C1-Zertifikate anderer Landesärztekammern; andere Anbieter nur nach vorheriger Klärung |
| Wiederholung | unbegrenzt, als Ganzes, frühestens nach drei Monaten; Antrag über die Landesbehörde |
Wer prüft für Schleswig-Holstein?
Zuständig für Approbation und Berufserlaubnis ist in Schleswig-Holstein das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt), Dezernat Gesundheitsberufe, Sachgebiet 50 in Kiel. Die Fachsprachprüfung nimmt aber nicht die Ärztekammer Schleswig-Holstein ab — sie ist im Anerkennungsverfahren für die Kenntnisprüfung zuständig —, sondern die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Geprüft wird in den Räumen der Kammer M-V, die ihren Sitz in Rostock hat. Für Kandidatinnen und Kandidaten aus Schleswig-Holstein bedeutet das: anderes Bundesland, anderes Format, Anreise einplanen.
Achtung bei älteren Angaben: Die Seiten der Ärztekammer M-V und einzelne Passagen der Landesseiten nennen für Schleswig-Holstein noch das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) bzw. das Landesamt für soziale Dienste. Das aktuelle Anmeldeformular richtet sich an das SHIBB Landesamt.
Anmeldung über das SHIBB
- Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis beim SHIBB stellen — schriftlich oder online über den Anerkennungsfinder, nicht per E-Mail.
- Zur FSP anmelden mit dem Formular „Antrag auf Fachsprachenprüfung“. Beizufügen sind, soweit dem SHIBB noch nicht vorliegend: der Vordruck „Persönliche Angaben zum Anerkennungsverfahren“, eine beglaubigte Kopie des B2-Zertifikats, ein aktueller, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf und eine aktuelle Meldebescheinigung für den Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein.
- Termin abwarten. Das SHIBB leitet die Anmeldung an die Ärztekammer M-V weiter; die Kammer meldet sich bei Ihnen mit einem Termin.
Zwei Fristen machen eine frühe Anmeldung wichtig. Wer mit einer Berufserlaubnis arbeitet, muss laut SHIBB innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsbeginn ein Fachsprachenzertifikat C1 Medizin vorlegen — bei rund dreieinhalb Monaten Wartezeit bleibt wenig Puffer, wenn der erste Versuch scheitert. Und für die Approbation nach einem Gleichwertigkeitsgutachten oder für die Zulassung zur Kenntnisprüfung muss das Zertifikat zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegen; sonst verzögert sich das Verfahren.
Ablauf: das Format der Ärztekammer M-V
Sie werden im Format der Ärztekammer M-V geprüft, das sich vom üblichen Ablauf der FSP deutlich unterscheidet: 45 Minuten Vorbereitung mit Einweisung und einem standardisierten Aufklärungsbogen, dann ein 20-minütiges Arzt-Patienten-Gespräch mit Aufklärung, ein 20-minütiges Arzt-Arzt-Gespräch und zum Schluss 25 Minuten Entlassungsbrief am Computer. Eine Kommission aus mindestens zwei ärztlichen Prüfern bewertet die Sprache, nicht das Fachwissen; das Ergebnis erfahren Sie direkt nach der Prüfung. Die einzelnen Teile mit Beispielen und Tipps zur Aufklärung und zum Brief erklärt die Seite Fachsprachprüfung in Mecklenburg-Vorpommern.
Kosten: 600 oder 700 €?
Das SHIBB nennt auf seiner Informationsseite eine Prüfungsgebühr von 600 €, versieht die Zahl aber mit dem Hinweis „Stand März 2024 – ohne Gewähr für die Richtigkeit“. Die Gebühr erhebt nicht das SHIBB, sondern die Ärztekammer M-V direkt — und deren Gebührenverzeichnis, gültig seit 1. Januar 2025, setzt für die Fachsprachenprüfung 700 € an. Rechnen Sie deshalb mit 700 € pro Versuch.
Hinzu kommen die Reise nach Mecklenburg-Vorpommern und die Gebühren des Anerkennungsverfahrens beim SHIBB (laut Landesamt 320 € für die Approbation, mindestens 150 € für eine Berufserlaubnis). Wie sich die Gebühren der Kammern unterscheiden, zeigt Kosten der FSP.
Andere Sprachnachweise
Das SHIBB erkennt auch Fachsprachenzertifikate C1 anderer Landesärztekammern an, „sowie ggf. anderer geeigneter Prüfungsanbieter“ — mit der ausdrücklichen Bitte, sich vor der Anmeldung bei einem anderen Anbieter zu erkundigen, ob dessen Prüfung anerkannt wird. Eine Liste anerkannter Anbieter veröffentlicht es nicht; die telc-Prüfung nennt die aktuelle Informationsseite nicht ausdrücklich. Was telc- und FaMed-Prüfungen von der Kammerprüfung unterscheidet, erklärt Anerkennung von telc und FaMed.
Bedenken Sie außerdem: Mehrere Kammern prüfen nur Antragstellende aus ihrem eigenen Land — Sachsen-Anhalt etwa verlangt einen künftigen Arbeitsplatz im Land, Rheinland-Pfalz einen Antrag beim dortigen Landesamt. Der Weg über eine andere Kammer ist also keine sichere Abkürzung.
Wiederholung
Es gelten die Regeln der Ärztekammer M-V: Wiederholung nur als Ganzes, frühestens nach drei Monaten, ohne Begrenzung der Versuche. Den Antrag auf Wiederholung stellen Antragstellende aus Schleswig-Holstein nicht bei der Kammer, sondern über die Landesbehörde. Die Kammer verweist dafür noch auf das LASG, und unter den Formularen des SHIBB gibt es ein Wiederholungsformular nur für die Kenntnisprüfung, nicht für die FSP. Klären Sie den Weg deshalb direkt mit dem SHIBB (Hotline 0431 988-9126 oder [email protected]).
Tipps für Kandidatinnen und Kandidaten aus Schleswig-Holstein
- Zuständigkeit zuerst klären. Ohne Hauptwohnsitz oder Stellenzusage in Schleswig-Holstein meldet Sie das SHIBB nicht an. Ziehen Sie in ein anderes Bundesland, wechselt die zuständige Behörde; sie fordert dann Ihre Akte beim SHIBB an.
- Früh anmelden, wenn Sie mit Berufserlaubnis arbeiten wollen. Wer sich erst bei Arbeitsbeginn anmeldet, hat nach dreieinhalb Monaten Wartezeit noch zweieinhalb Monate der Sechs-Monats-Frist übrig — weniger als die drei Monate, die vor einer Wiederholung vergehen müssen.
- Auf das M-V-Format üben, nicht auf das Standardformat. Aufklärung anhand eines Bogens, Fallvorstellung vor dem Schreiben und ein Entlassungsbrief am Computer zum Schluss — darauf bereiten Standard-Übungen mit Anamnesebogen in Teil 2 nur teilweise vor.
- Anreise großzügig planen. Die Prüfung beginnt mit 15 Minuten Einweisung und 30 Minuten Lesezeit. Kommen Sie gehetzt an, verlieren Sie genau die Phase, in der Sie Fragen zum Ablauf stellen können.
- Andere Zertifikate vorher schriftlich bestätigen lassen. Fragen Sie beim SHIBB nach, bevor Sie Geld für eine Prüfung bei einem anderen Anbieter ausgeben.
Quellen
- Landesportal Schleswig-Holstein, SHIBB: Ärztin/ Arzt – Häufig gestellte Fragen
- SHIBB Landesamt: Antrag auf Fachsprachenprüfung (PDF)
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Fachsprachenprüfung
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Gebührenverzeichnis der Ärztekammer M-V (PDF)
- Ärztekammer Sachsen-Anhalt: Sprachtest
- Bezirksärztekammer Rheinhessen: Informationen zur Fachsprachenprüfung (FSP) für ausländische Ärzte in Rheinland-Pfalz (PDF)
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