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Fachsprachprüfung in Sachsen: Ablauf, Kosten, Anmeldung

Kurz gesagt

In Sachsen nimmt die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) die Fachsprachprüfung ab — aber nur, wenn die Landesdirektion Sachsen sie in Ihrem Approbations- oder Berufserlaubnisverfahren veranlasst; selbst anmelden können Sie sich nicht. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde folgen drei Teile von je 20 Minuten: Anamnese mit einem Kommissionsmitglied als Patient, ein Bericht in ganzen Sätzen auf einem strukturierten Bogen und das Arzt-Arzt-Gespräch, an dessen Ende Sie 12 Fachbegriffe in Alltagssprache übersetzen. Jeder Versuch kostet 590 €.

Auf einen Blick

Merkmal Sachsen
Prüfende Stelle Sächsische Landesärztekammer, im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
Anmeldung über Landesdirektion Sachsen; die Kammer schlägt danach Termine vor
Gebühr pro Versuch 590 €
Dauer und Teile kurze Vorstellung, dann 3 × 20 Minuten als Einzelprüfung
Teil 2 (Dokumentation) Anamnese und weiteres Vorgehen in ganzen Sätzen auf einem vorbereiteten, strukturierten Bogen
Fachbegriffe-Aufgabe 12 medizinische Begriffe in die umgangssprachlichen Wörter übersetzen
Erlaubte Hilfsmittel eigene Notizen (auch in der Muttersprache); in Teil 2 zusätzlich ein medizinisches Wörterbuch
Ergebnis mündlich direkt nach der Prüfung; danach Meldung an die Landesdirektion
Wiederholung unbegrenzt, immer die gesamte Prüfung, jedes Mal 590 €

Ablauf der Prüfung in Sachsen

Die Prüfung ist eine Einzelprüfung vor einer Kommission aus drei Mitgliedern, von denen mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzte sind. Zu Beginn stellt sich die Kommission vor und bittet Sie, kurz über Ihren bisherigen Werdegang und Ihre weiteren Ziele zu sprechen. Danach geht es um einen einzigen Patientenfall in drei Teilen. Wie die drei Teile grundsätzlich funktionieren, erklärt der Artikel Ablauf der drei Teile; hier steht, was Sachsen konkret vorgibt.

Teil 1: Arzt-Patienten-Gespräch (20 Minuten)

Ein Mitglied der Kommission spielt die Patientin oder den Patienten. Sie erheben die Anamnese — aktuelle Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente, Familie —, erklären Ihre Verdachtsdiagnose, schlagen weitere Untersuchungen und Behandlungen vor und beantworten Rückfragen. Die Kammer verlangt dafür eine Sprache, die medizinische Laien verstehen. Notizen sind erlaubt, nach Angaben der Kammer „gegebenenfalls auch in Ihrer Muttersprache“.

Teil 2: Schriftliche Dokumentation (20 Minuten)

Sie dokumentieren Anamnese und weiteres Vorgehen auf Deutsch und in ganzen Sätzen auf einem vorbereiteten, strukturierten Bogen. Benutzen dürfen Sie Ihre Notizen aus Teil 1 und ein bereitgestelltes medizinisches Wörterbuch; „weitere Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden“. Den Zweck beschreibt die Kammer doppelt: Der Bericht soll die Dokumentationspflicht erfüllen und die weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte verständlich und vollständig informieren. Ein Muster des sächsischen Bogens veröffentlicht die Kammer nicht; wie solche Bögen typischerweise aufgebaut sind, zeigt der Artikel Dokumentation.

Teil 3: Arzt-Arzt-Gespräch (20 Minuten)

Sie übergeben den Patienten an ein ärztliches Kommissionsmitglied und besprechen Verdachts- und Differentialdiagnosen, Diagnostik und Therapie. Jetzt ist das Gegenteil von Teil 1 gefragt: Die Kammer verlangt „das deutsche medizinische Vokabular im Sinne der ärztlichen Fachsprache“. Am Ende der Prüfung übersetzen Sie eine Liste mit 12 medizinischen Begriffen in die entsprechenden umgangssprachlichen Wörter. Wie man diese Aufgabe trainiert, steht unter Fachbegriffe.

Anmeldung und Termin

Den Antrag auf Approbation und Berufserlaubnis stellen Sie bei der Landesdirektion Sachsen. Ist eine Fachsprachprüfung nötig, übermittelt die Landesdirektion Ihre Daten an die Kammer; eine persönliche Anmeldung ist nicht vorgesehen. Laut dem Informationsmaterial der Kammer geht es dann so weiter:

  1. Die Kammer informiert Sie über den Ablauf und schlägt Prüfungstermine vor; Sie wählen zwei davon aus.
  2. Sie überweisen die Gebühr an die Kammer — erst danach kommt die Einladung.
  3. Die Prüfung findet frühestens vier Wochen nach Zahlungseingang statt.
  4. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, müssen Sie das spätestens zwei Wochen vorher melden. Danach ist eine Absage nur noch aus wichtigem Grund (Krankheit) und mit sofortiger Mitteilung möglich.

Die Gebühr beträgt laut Webseite und Gebührenverzeichnis der Kammer 590 € (Nr. 5.4, „Fachsprachenprüfung“). Ältere Präsentationen der Kammer nennen noch 425 € — maßgeblich ist das aktuelle Gebührenverzeichnis. Wie Sachsen im Vergleich liegt, zeigt die Kostenübersicht.

Neben der eigenen Kammerprüfung kann die Landesdirektion nach Angaben des Marburger Bundes nach Rücksprache auch geeignete C1-Fachsprachprüfungen anderer Anbieter anerkennen; welche, ist nicht festgelegt. Eine FSP, die Sie im Verfahren eines anderen Bundeslandes bei der dortigen Kammer bestanden haben, zählt ebenfalls. Klären Sie Alternativen vorab direkt mit der Landesdirektion.

Bewertung und Ergebnis

Die Kommission bewertet gemeinsam nach einem „einheitlichen, strukturierten Schema“. Punktzahlen oder eine Bestehensgrenze veröffentlicht die Kammer nicht. Dafür nennt sie für jeden Teil ungewöhnlich konkret, worauf sie achtet:

Das Ergebnis erfahren Sie direkt nach der Prüfung. Anschließend meldet die Kammer es der Landesdirektion, die Ihr Verfahren weiterführt. Die bestandene FSP ist in Sachsen Voraussetzung für die Berufserlaubnis; wann Sie welche Erlaubnis erhalten, entscheidet die Landesdirektion in Ihrem Einzelfall.

Wiederholung

Wer nicht besteht, wiederholt die gesamte Prüfung. Die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt, die Gebühr fällt jedes Mal neu an; eine Mindestwartezeit nennt die Kammer nicht. Eine Bestehensquote veröffentlicht sie ebenfalls nicht. Einen Anhaltspunkt gibt das Deutsche Ärzteblatt: Von Januar bis August 2024 nahm die Kammer mehr als 500 Fachsprachprüfungen ab, davon 332 Erst- und 172 Wiederholungsprüfungen — rund jede dritte Prüfung war also eine Wiederholung. Seit Mai 2016 waren es insgesamt 3.650 Prüfungen. Was nach einem Misserfolg sinnvoll ist, steht unter Nicht bestanden.

Tipps für die Prüfung in Sachsen

Fachbegriff Umgangssprachlich
Appendizitis Blinddarmentzündung
Ikterus Gelbsucht
Dyspnoe Atemnot
Hämaturie Blut im Urin
Sputum Auswurf
Photophobie Lichtempfindlichkeit

Quellen

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