Fachsprachenprüfung in Bremen: Ablauf, Kosten, Bescheid
Kurz gesagt
In Bremen nimmt die Ärztekammer Bremen die Fachsprachenprüfung im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ab — und zwar erst, wenn die Behörde sie für Ihren Fall beauftragt. Nach einer Vorstellungsrunde folgen drei Teile von je 20 Minuten: Anamnese, ein Kurzbericht für ärztliche Kollegen und die Vorstellung des Patienten bei einem „leitenden Arzt“ mit einer kurzen Fachbegriffe-Liste zum Schluss. Die Gebühr beträgt 530 €, auch für jede Wiederholung. Das Ergebnis erhalten Sie als Bescheid, gegen den Rechtsmittel möglich sind.
Auf einen Blick
| Merkmal | Bremen |
|---|---|
| Prüfende Stelle | Ärztekammer Bremen, im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz |
| Anmeldung über | die Senatorin als Approbationsbehörde; die Kammer wird erst nach deren Auftrag tätig |
| Gebühr pro Versuch | 530 €; 300 € für einen neuen Termin, wenn Sie nach der Ladung absagen |
| Dauer und Teile | Vorstellung, dann 3 × 20 Minuten; laut Erlass insgesamt mindestens 60 Minuten |
| Teil 2 (Dokumentation) | Kurzbericht zur Information ärztlicher Kollegen, in ganzen Sätzen |
| Fachbegriffe-Aufgabe | kurze Liste gebräuchlicher Fachbegriffe; die deutschen Bezeichnungen einsetzen |
| Erlaubte Hilfsmittel | eigene Notizen, auch in Teil 3 (nicht ablesen); am Ende abzugeben |
| Ergebnis | Bescheid: „Die erforderlichen Fachsprachenkenntnisse sind gegeben“ bzw. „nicht gegeben“ |
| Bestehensregel | Mehrheitsentscheidung der Kommission; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitz |
| Wiederholung | beliebig oft, jeweils nach neuem Auftrag der Behörde |
Ablauf der Prüfung in Bremen
Grundlage sind ein Erlass des Senators für Gesundheit vom 23. Januar 2015 und die „Aufgabenstellungen“ der Kammer für Kandidatinnen und Kandidaten. Laut Erlass ist die Prüfung eine Einzelprüfung von mindestens 60 Minuten vor mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern, von denen mindestens die Hälfte Ärztinnen oder Ärzte sind; die Prüfenden sollen Deutsch als Muttersprache und mehrere Jahre Berufserfahrung in Deutschland haben. Und: „Das Fachwissen der Antragstellenden wird im Rahmen des Fachsprachentests nicht bewertet.“
Vor Beginn stellen sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses vor. Sie würden sich freuen, so die Kammer, wenn auch Sie sich vorstellen und kurz über Ihren beruflichen Werdegang berichten; danach wird der Ablauf erklärt und Sie können Fragen stellen. Den allgemeinen Aufbau der FSP beschreibt der Artikel Ablauf der drei Teile.
Teil 1: Arzt-Patienten-Gespräch (20 Minuten)
„Führen Sie ein Anamnesegespräch mit einem (gespielten) Patienten.“ Sie erfassen die persönlichen Angaben, die aktuellen Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamenten- und Familienanamnese, teilen Verdachtsdiagnosen mit und erläutern sie bei Nachfragen, schlagen Diagnostik und Therapie vor und erklären die Maßnahmen — mit leicht verständlichen Bezeichnungen und, wo möglich, ohne Fachbegriffe. Notizen sind ausdrücklich erwünscht: Sie „sollten sich schriftliche Aufzeichnungen machen“. Dem Ausschuss vorlegen müssen Sie sie nicht, am Ende der Prüfung aber abgeben.
Teil 2: Kurzbericht (20 Minuten)
Sie fassen das Gespräch anhand Ihrer Notizen „zur Information ärztlicher Kollegen in Form eines Kurzberichts“ zusammen: sinnvoll strukturiert, mit korrekt wiedergegebenem Sachverhalt und prägnant. Am Schluss können Sie Verdachtsdiagnosen und das weitere Vorgehen darstellen. Geschrieben wird in ganzen Sätzen, auch mit gegliederten Satzstrukturen. Unmissverständlich ist eine Warnung: „Ergänzen Sie keinesfalls ‚erdachte‘ Textblöcke wie beispielsweise theoretisch mögliche Beschwerden, einen körperlichen Untersuchungsbefund oder Befundberichte.“
Der Erlass spricht von einem berufstypischen Schriftstück, „z. B. Kurzarztbrief“; einen vorgedruckten Bogen erwähnt die Kammer nicht. Briefkonventionen erklärt der Artikel Arztbrief — anders als im Brief, den Brandenburg verlangt, gehören in Bremen aber keine Befunde hinein.
Teil 3: Arzt-Arzt-Kommunikation (20 Minuten)
Sie stellen den Patienten einem ärztlichen Prüfer vor, der einen leitenden Arzt spielt. Notizen dürfen Sie benutzen, sollen sie aber „nicht ‚vom Blatt ablesen‘“, sondern das Krankheitsbild im kollegialen Gespräch erörtern. Die Kammer verlangt, Patientenangaben in die medizinische Fachsprache zu übersetzen — ihr eigenes Beispiel: Hat der Patient über „Verstopfung“ geklagt, sagen Sie „Obstipation“. Zum Abschluss setzen Sie in eine kurze Liste gebräuchlicher Fachbegriffe die deutschen Bezeichnungen ein. Mehr dazu unter Fachbegriffe.
Anmeldung und Termin
Ob Sie eine Fachsprachenprüfung brauchen, entscheidet die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Die Kammer schreibt: „Wir können erst tätig werden, wenn diese Behörde uns den Auftrag erteilt.“ Fragen zu Voraussetzungen und Verfahren gehen deshalb an das Berufsrechtsreferat der Senatorin, nicht an die Kammer. Zugangsvoraussetzung ist laut Erlass „grundsätzlich“ ein B2-Zertifikat. Andere Fachsprachnachweise wie telc nennt der Marburger Bund für Bremen nicht; anerkannt wird neben der Bremer Prüfung nur eine FSP, die Sie in einem Verfahren eines anderen Bundeslandes bei der dortigen Kammer bestanden haben.
Die Gebühren stehen in der Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen vom 26. Juni 2023: Nr. 5.02 „Verfahren zur Durchführung/Wiederholung des Fachsprachentests“ kostet 530 €, Nr. 5.03 — die Neuorganisation eines Termins nach Absage nach erfolgter Ladung — 300 €. Die Änderung der Gebührenordnung vom 17. November 2025, veröffentlicht am 28. Januar 2026, betrifft nur den Strahlenschutz-Abschnitt; die FSP-Gebühr blieb unverändert. Den Vergleich mit anderen Kammern zeigt die Kostenübersicht.
Für die Berufserlaubnis verlangt Bremen B2 und einen Fachsprachtest auf C1-Niveau; nach bestandener FSP können Ärztinnen und Ärzte laut Senat bereits als Assistenzärztin oder Assistenzarzt eingesetzt werden. Auch für die Approbation ist die bestandene Fachsprachenprüfung Voraussetzung. Ob in Ihrem Fall zusätzlich eine Kenntnisprüfung ansteht, klärt die Behörde — der Unterschied steht unter FSP oder Kenntnisprüfung.
Bewertung und Ergebnis
Bestanden ist die Prüfung, wenn die Kommission feststellt, dass Sie über die für eine umfassende ärztliche Tätigkeit nötigen Deutschkenntnisse verfügen. Sie entscheidet mit Mehrheit; bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitz den Ausschlag. Ein Punkteschema veröffentlichen weder Kammer noch Behörde.
Eine Besonderheit ist die Form des Ergebnisses: Die Kammer meldet es unverzüglich der Senatorin, und Sie erhalten einen „rechtsmittelfähigen Bescheid“ mit der Feststellung, dass die erforderlichen Fachsprachenkenntnisse „gegeben“ oder „nicht gegeben“ sind. Ob die Kommission Ihnen das Ergebnis schon am Prüfungstag mündlich sagt, regelt der Erlass nicht. Welche Frist und welcher Rechtsbehelf gelten, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids; im Zweifel lassen Sie sich beraten.
Wiederholung
„Die Fachsprachenprüfung kann beliebig häufig wiederholt werden“, heißt es im Erlass — anders als die Kenntnisprüfung, die nur zweimal wiederholt werden darf. Einen neuen Termin organisiert die Kammer aber erst, wenn die Behörde sie erneut beauftragt; wenden Sie sich also wieder an die Senatorin. Die 530 € fallen auch für die Wiederholung an. Wie Sie den nächsten Versuch vorbereiten, steht unter Nicht bestanden.
Tipps für die Prüfung in Bremen
- Die Vorstellung vorbereiten. Die Kommission bittet um ein paar Sätze zu Person und Werdegang — ein guter Moment, ruhig ins Sprechen zu kommen.
- Im Kurzbericht nichts dazudichten. Kein Untersuchungsbefund, keine „typischen“ Beschwerden, die der Patient nicht genannt hat. Was fehlt, fehlt; Verdachtsdiagnose und Vorgehen kommen ans Ende.
- Notizen als Stichworte, nicht als Sätze. In Teil 3 sollen Sie frei erzählen, nicht ablesen.
- In Teil 3 übersetzen. Üben Sie, Patientenwörter sofort in Fachbegriffe zu übertragen. Beispiele aus den fiktiven Übungsfällen von fsppruefung.de: „Wasser in den Beinen“ → Ödeme, „Luftnot im Liegen“ → Orthopnoe, „Brennen beim Wasserlassen“ → Dysurie.
- Die Liste in Gegenrichtung üben. Am Ende geht es vom Fachbegriff zum deutschen Wort.
- Nach der Ladung nur im Notfall absagen. Ein neuer Termin kostet dann 300 €.
Quellen
- Ärztekammer Bremen: Ausländische Ärzte/Ärztinnen
- Ärztekammer Bremen: Fachsprachenprüfung – Aufgabenstellungen (PDF)
- Erlass des Senators für Gesundheit zur Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Approbation als Arzt oder Ärztin, als Zahnarzt oder Zahnärztin oder als Apotheker oder Apothekerin
- Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 170/2023: Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen (PDF)
- Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 14/2026: Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen (PDF)
- Serviceportal Bremen: Ärztin oder Arzt mit Ausbildung aus Drittstaaten – Berufsqualifikation anerkennen
- Senat der Freien Hansestadt Bremen: Ausländischen Ärzt:innen Approbation erteilen (Antwort auf eine Anfrage, PDF)
- Marburger Bund: Deutschkenntnisse
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