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Fachsprachprüfung Baden-Württemberg: Ablauf, Kosten, telc

Kurz gesagt

In Baden-Württemberg nimmt die Landesärztekammer die Fachsprachprüfung im Auftrag des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart ab; geprüft wird derzeit bei den Bezirksärztekammern. Die Prüfung dauert 60 Minuten in drei Teilen von je etwa 20 Minuten und kostet 420 € pro Versuch. Zur Prüfung meldet Sie das RP Stuttgart an; bis zum Termin vergehen derzeit etwa vier bis sechs Monate. Statt der Kammerprüfung akzeptiert Baden-Württemberg auch FaMed, telc Deutsch B2/C1 Medizin Fachsprachprüfung und die ÖAK-Sprachprüfung — aber nur, wenn der Nachweis schon dem Antrag beiliegt.

Auf einen Blick

Punkt Baden-Württemberg
Prüfende Stelle Landesärztekammer Baden-Württemberg im Auftrag des RP Stuttgart; Prüfungen bei den Bezirksärztekammern
Anmeldung über Regierungspräsidium Stuttgart — keine persönliche Anmeldung
Gebühr pro Versuch 420 € vorab per Überweisung, bei jeder Wiederholung erneut
Wartezeit derzeit etwa 4 bis 6 Monate bis zum Prüfungstermin
Dauer und Teile 60 Minuten, drei Teile von je etwa 20 Minuten
Teil 2 (Dokumentation) Arztbericht mithilfe eines Anamnesebogens, in einem separaten Raum unter Aufsicht
Fachbegriffe-Aufgabe kurze Liste gebräuchlicher Fachbegriffe, zu denen Sie die deutsche Entsprechung nennen
Erlaubte Hilfsmittel Notizen aus dem Patientengespräch; medizinisches Fachwörterbuch in Teil 2
Ergebnis direkt nach der Prüfung; die Bezirksärztekammer meldet es an das RP Stuttgart
Wiederholung unbegrenzt, je 420 €; kein neuer Antrag beim RP nötig
Gültigkeit in der Regel 3 Jahre

Ablauf der Prüfung in Baden-Württemberg

Die Prüfung ist eine einstündige Einzelprüfung zu einem vorab festgelegten Fall. Ein ärztliches Mitglied der Prüfungskommission übernimmt die Patientenrolle. Den allgemeinen Aufbau der drei Teile erklärt der Artikel zum Ablauf der FSP.

Teil 1 — Arzt-Patienten-Gespräch. Sie erheben die Anamnese, erklären Ihre Verdachtsdiagnosen und schlagen Diagnostik und Therapie vor, in verständlicher Sprache mit wenigen Fremdwörtern und Fachtermini. Die Kammer betont, dass hier das Hörverstehen im Mittelpunkt steht und dass Sie angemessen auf die Fragen des Patienten eingehen müssen. Notizen sind erlaubt.

Teil 2 — Dokumentation. In einem separaten Raum schreiben Sie mithilfe eines Anamnesebogens einen Arztbericht. Kammerpersonal führt die Aufsicht und achtet auf die Zeit. Ihre Notizen und ein bereitgestelltes medizinisches Fachwörterbuch dürfen Sie verwenden. Wie ein solcher Bericht aufgebaut ist: Dokumentation in der FSP.

Teil 3 — Arzt-Arzt-Gespräch. Sie stellen den Patienten einem ärztlichen Kommissionsmitglied in einer strukturierten Übergabe vor und beantworten Rückfragen. Zum Schluss bekommen Sie eine kurze Liste gebräuchlicher Fachbegriffe und nennen die deutschen Entsprechungen.

Ein Satz der Kammer verdient Aufmerksamkeit: Das medizinische Fachwissen wird zwar „keiner Bewertung unterzogen“, im Arzt-Arzt-Gespräch ist aber „die eindeutige Verwendung der medizinischen Fachtermini zwingend erforderlich“ — ebenso eine korrekte Begriffsdefinition bei der Wiedergabe der Diagnose und der Therapieempfehlung. Ungenaue Begriffe können hier also auch dann negativ auffallen, wenn die medizinische Idee stimmt. Übungsmaterial dazu: Fachbegriffe in der FSP.

Anmeldung, Wartezeit und Gültigkeit

Die Fachsprachprüfung brauchen Sie, wenn Sie beim RP Stuttgart die Approbation oder eine Berufserlaubnis beantragen und weder ein deutschsprachiges Studium noch mindestens zehn Jahre Schule an einer deutschsprachigen Schule noch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung auf Deutsch nachweisen können. Ihr B2-Zertifikat muss von einem ALTE-zertifizierten Anbieter stammen (z. B. Goethe-Institut, telc, ÖSD) und als amtlich beglaubigte Kopie vorliegen.

So kommen Sie zum Termin:

  1. Das RP Stuttgart prüft Ihre Unterlagen und leitet Ihre Daten an die Kammer weiter. Schon die Eingangsbestätigung des Antrags dauert derzeit etwa ein bis zwei Monate.
  2. Die zuständige Bezirksärztekammer schickt Ihnen eine Eingangsbestätigung und die Gebührenanforderung über 420 €.
  3. Erst nach Zahlungseingang folgt die Einladung; die Kammer nennt den nächstmöglichen Termin und bittet um Bestätigung.

Angemeldet werden Sie, sobald Ihre Unterlagen vollständig sind; von da an rechnet das RP derzeit mit etwa vier bis sechs Monaten bis zum Prüfungstermin. Die bestandene Prüfung gilt in der Regel drei Jahre; Zeiten ärztlicher Tätigkeit mit Berufserlaubnis verlängern die Frist. Bei jedem neuen Verfahren — etwa nach Ablehnung, Rücknahme oder einem Wechsel des Bundeslands — prüft das RP die Gültigkeit erneut. Die Gebühren aller Kammern finden Sie unter FSP-Kosten.

telc, FaMed und ÖAK statt Kammerprüfung

Für die Humanmedizin erkennt das RP Stuttgart eine bestandene Fachsprachprüfung aus einem anderen Bundesland grundsätzlich an. Außerdem akzeptiert es private Sprachprüfungen, die ein anderes Land als Fachsprachprüfung anerkennt — derzeit:

Die entscheidende Bedingung: Der Nachweis muss Ihrem Antrag schon beiliegen, eine einfache Kopie genügt. Später eingereichte Zertifikate berücksichtigt das RP aus Verfahrensgründen nicht — dann müssen Sie die Prüfung bei der Landesärztekammer ablegen. Auch für diese Nachweise gilt die Drei-Jahres-Frist. Wie sich telc und FaMed von der Kammerprüfung unterscheiden, erklärt der Artikel Anerkennung von telc und FaMed.

Bewertung, Ergebnis und Wiederholung

Die Kommission bewertet nach einem einheitlichen, strukturierten Schema; eine Punktgrenze veröffentlicht die Kammer nicht. Das Ergebnis erfahren Sie direkt nach der Prüfung, anschließend meldet die Bezirksärztekammer es an das RP Stuttgart.

Wer nicht besteht, kann die Prüfung unbegrenzt wiederholen, jeweils für 420 €. Die Wiederholungstermine vergeben die Kammern; einen neuen Antrag beim RP brauchen Sie dafür nicht. Einen empfohlenen Mindestabstand zwischen zwei Versuchen nennen die Seiten von Kammer und RP nicht. Wie Sie einen zweiten Versuch angehen: FSP nicht bestanden.

Zahlen: 2019 legten 1.225 Personen die Prüfung ab, 763 bestanden (62 %); 2020 waren es 689 von 1.062 und 2021 690 von 1.066 (jeweils 65 %). Neuere Zahlen hat die Kammer unseres Wissens nicht veröffentlicht.

Tipps für die Prüfung in Baden-Württemberg

Quellen

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