Fachsprachprüfung in Hessen: Vokabeltest, Ablauf, Kosten
Kurz gesagt
In Hessen nimmt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) die Fachsprachprüfung im Auftrag des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) in Frankfurt am Main ab. Anders als in den meisten Bundesländern hat sie vier Teile: Vor Arzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Ausarbeitung und Arzt-(Ober-)Arzt-Gespräch steht ein 20-minütiger schriftlicher Vokabeltest. Die Gebühr beträgt laut Kammer derzeit 650 € pro Versuch. In den schriftlichen Teilen sind keinerlei Hilfsmittel erlaubt, auch kein Wörterbuch.
Auf einen Blick
| Thema | Regelung in Hessen |
|---|---|
| Prüfende Stelle | Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstraße 152, Frankfurt am Main |
| Anmeldung über | Portal der LÄKH, nur mit Eingangsbestätigung des HLfGP |
| Gebühr pro Versuch | 650 € laut Kammer (Kostensatzung: Rahmen 500–800 €, Vorkasse) |
| Dauer und Teile | 4 Teile à bis zu 20 Minuten; vor Ort insgesamt ca. zwei Stunden |
| Dokumentation (Teil 3) | Anamnesebogen der Kammer, in einem separaten Raum, bis zu 20 Minuten |
| Fachbegriffe-Aufgabe | Schriftlicher Vokabeltest als eigener Teil 1, 20 Minuten |
| Erlaubte Hilfsmittel | Keine (kein Smartphone, keine digitalen Hilfsmittel, keine Bücher); Notizen im Patientengespräch erlaubt |
| Ergebnis | Nach der Beratung der Prüfenden; schriftliche Ausfertigung, kein Zertifikat |
| Wiederholung | Beliebig oft, mit neuem Antrag im Portal; die Gebühr fällt erneut an |
Ablauf der Prüfung in Hessen
Kommen Sie pünktlich: Der Prüfungstag beginnt mit einer Begrüßung und einer Einführung in den Ablauf. Nehmen Sie Ihr Ausweisdokument mit — ohne Ausweis wird die Prüfung laut Merkblatt als nicht bestanden gewertet. Wie der übliche Ablauf mit drei Teilen in anderen Kammern aussieht, beschreibt Ablauf der Fachsprachprüfung.
Teil 1: Vokabeltest (20 Minuten)
Schriftlich und unter Aufsicht einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Kammer. Abgefragt wird laut Hessischem Ärzteblatt „grundlegende medizinische Terminologie“. Smartphone, digitale Hilfsmittel und Bücher sind nicht erlaubt. Wie viele Begriffe kommen und in welche Richtung übersetzt wird, veröffentlicht die Kammer nicht. Anschließend werden Sie zum nächsten Teil begleitet.
Teil 2: Arzt-Patienten-Gespräch (20 Minuten)
Eine Prüferin oder ein Prüfer spielt den Patienten und schildert seine Symptome. Sie fragen nach, erheben die Anamnese und erklären Ihr Vorgehen. Das Merkblatt formuliert dazu ungewöhnlich deutlich: „Antworten Sie ausführlich auf seine Fragen.“ Zum Schluss erklären Sie, welche Verdachtsdiagnose Sie haben, welche weiteren diagnostischen Maßnahmen auf den Patienten zukommen und wie diese ablaufen — oder welche Therapie Sie wählen. Notizen sind erlaubt. Papier stellt die Kammer; eigene Stifte bringen Sie mit, Bleistifte sind nicht erwünscht.
Teil 3: Schriftliche Ausarbeitung (bis zu 20 Minuten)
In einem anderen Raum dokumentieren Sie auf einem Anamnesebogen, den die Kammer stellt. Auch hier sind Smartphone, digitale Hilfsmittel und Bücher nicht erlaubt — es gibt also kein Wörterbuch. Das Hessische Ärzteblatt nennt diesen Teil „Schriftliche Ausarbeitung eines Arztberichts“; ein Muster des Bogens ist auf den Seiten der Kammer nicht veröffentlicht. Ihre Dokumentation geben Sie bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ab, die oder der Sie zum letzten Teil bringt.
Teil 4: Arzt-(Ober-)Arzt-Gespräch (20 Minuten)
Im kollegialen Gespräch mit den Prüfenden erläutern Sie Ihr Vorgehen. Das Merkblatt zählt dazu ausdrücklich Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise. Laut Hessischem Ärzteblatt müssen Sie die Inhalte aus dem Patientengespräch fachlich darlegen und mit der „Oberärztin“ oder dem „Oberarzt“ besprechen.
Anmeldung und Termin
- Sie stellen beim HLfGP den Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis. Das HLfGP teilt Ihnen mit, dass Sie die Fachsprachprüfung ablegen müssen, und schickt eine Eingangsbestätigung.
- Sie registrieren sich im Portal der LÄKH, aktualisieren unter „Prüfungen – Fachsprachprüfung“ Ihre Daten und stellen dort den Antrag. Als PDF laden Sie die Eingangsbestätigung des HLfGP und eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments (Reisepass und/oder Aufenthaltstitel) hoch. Ohne Eingangsbestätigung ist keine Anmeldung möglich.
- Unvollständige Anträge storniert die Kammer einen Monat nach Eingang automatisch. Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie wirklich bereit sind.
- Bei vollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Rechnung über die Prüfungsgebühr, nach Zahlungseingang die Einladung zum nächstmöglichen Termin in Ihr Portal-Postfach.
Einen festen Wunschtermin gibt es nicht, aber Sie können bei der Anmeldung einen Wunschmonat nennen. Nach Erhalt der Einladung lässt sich der Termin nicht mehr verschieben. Vorbereitungskurse bietet die LÄKH nicht an.
Gebühr: Auf ihrer FAQ-Seite nennt die Kammer derzeit 650 €. Die Kostensatzung legt für die ärztliche Fachsprachenprüfung einen Rahmen von 500 bis 800 € fest, jeweils für Erst- und Wiederholungsprüfung, zahlbar im Voraus. Alle Länder im Vergleich: FSP-Kosten nach Bundesland.
Bewertung und Ergebnis
Nachdem sich die Prüfenden beraten haben, wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Auch wenn das Merkblatt vom „Fachsprachzertifikat C1 MEDIZIN“ spricht: Laut FAQ der Kammer wird kein Zertifikat ausgestellt. Sie bekommen die Ausfertigung über das Prüfungsergebnis vom Prüfungsteam ausgehändigt, und die Kammer teilt das Ergebnis dem HLfGP mit.
Bewertungskriterien, Punktzahlen oder eine Bestehensgrenze veröffentlicht die LÄKH nicht — anders als etwa die Ärztekammer Berlin, die ihre Bewertungsbögen offenlegt. Das Hessische Ärzteblatt beschreibt nur das Ziel: Die Prüfung klärt, ob Ärztinnen und Ärzte die medizinische Fachsprache sicher anwenden können.
Wiederholung
Die Fachsprachprüfung kann in Hessen beliebig oft abgelegt werden. Bei Nichtbestehen vermerkt das Prüfungsteam auf Ihrer Ausfertigung eine Empfehlung, wie lange Sie sich intensiv auf die Wiederholung vorbereiten sollten. Für den nächsten Versuch stellen Sie im Portal einen neuen Antrag; laut Kostensatzung wird die Gebühr für jede Prüfung erneut erhoben. Wie Sie den zweiten Anlauf planen: FSP nicht bestanden.
Tipps für die Prüfung in Hessen
- Den Vokabeltest gezielt vorbereiten. Er kommt zuerst, dauert 20 Minuten und ist ohne jedes Hilfsmittel zu lösen. Weil die Kammer die Übersetzungsrichtung nicht festlegt, üben Sie gebräuchliche Fachbegriffe schriftlich in beide Richtungen — siehe Fachbegriffe in der FSP.
- Patientenfragen sofort und ausführlich beantworten. „Ausführlich“ steht wörtlich in der Aufgabenstellung. Eine Ein-Satz-Antwort und weiter zur nächsten Anamnesefrage reicht hier nicht.
- Untersuchungen erklären können. Am Ende sollen Sie nicht nur sagen, welche Diagnostik folgt, sondern auch, „wie diese ablaufen“. Üben Sie laienverständliche Erklärungen häufiger Untersuchungen, etwa Ultraschall, Blutabnahme, EKG oder Magenspiegelung. Mehr zum Patientengespräch: Anamnesegespräch in der FSP.
- Ohne Wörterbuch schreiben. In Teil 3 hilft Ihnen kein Nachschlagewerk. Die Schreibweise häufiger Fachwörter und Ihre Standardformulierungen müssen vorher sitzen.
- Prognose und Epikrise einplanen. Das Merkblatt nennt beides für das Oberarzt-Gespräch. Bereiten Sie für Ihre Fallvorstellung neben Diagnose und Behandlungsplan auch einen Satz zur Prognose und eine kurze zusammenfassende Epikrise vor.
- Organisatorisches ernst nehmen. Ausweis mitnehmen, Kugelschreiber statt Bleistift, pünktlich zur Einführung, rund zwei Stunden einplanen. Ein fehlender Ausweis führt laut Merkblatt zum Nichtbestehen, und verschieben lässt sich der Termin nach der Einladung nicht.
Quellen
- Landesärztekammer Hessen: Fachsprach- und Kenntnisprüfungen
- Landesärztekammer Hessen: Hinweise zur Fachsprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Hessen (PDF)
- Landesärztekammer Hessen: Kostensatzung (PDF)
- Hessisches Ärzteblatt: Abteilungen der Landesärztekammer Hessen stellen sich vor — Fachsprach- und Kenntnisprüfungen (PDF)
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