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Fachsprachenprüfung in Thüringen: Anmeldung, Ablauf, Gebühr

Kurz gesagt

Seit dem 1. Januar 2018 führt die Landesärztekammer Thüringen die Fachsprachenprüfung für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung durch. Anders als in vielen Ländern melden Sie sich selbst bei der Kammer an — ausschließlich elektronisch als PDF, mit der Eingangsbestätigung Ihres Approbationsantrags beim Thüringer Landesverwaltungsamt — und zahlen 600 €. Die Prüfung hat drei Teile von je 20 Minuten: Anamnese mit einem ärztlichen Ausschussmitglied als Patient, ein Arztbericht in ganzen Sätzen und die Übergabe an einen ärztlichen Prüfer mit einer kurzen Fachbegriffe-Liste zum Schluss. Das Ergebnis erfahren Sie sofort.

Auf einen Blick

Merkmal Thüringen
Prüfende Stelle Landesärztekammer Thüringen, Abteilung Weiterbildung; Approbationsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt
Anmeldung über direkt bei der Kammer, nur elektronisch (PDF), mit Gebührenformular
Gebühr pro Versuch 600 € laut Kammer-Flyer; die Gebührenordnung sieht einen Rahmen von 400 bis 600 € vor
Dauer und Teile 3 × 20 Minuten vor einem dreiköpfigen Ausschuss
Teil 2 (Dokumentation) Arztbericht in ganzen Sätzen
Fachbegriffe-Aufgabe kurze Liste gebräuchlicher Fachbegriffe; die deutschen Bezeichnungen eintragen
Erlaubte Hilfsmittel Notizen aus Teil 1; in Teil 2 ein ausliegendes medizinisches Wörterbuch
Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung
Wiederholung so oft wie nötig, mit neuer Anmeldung und erneuter Gebühr

Ablauf der Prüfung in Thüringen

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, von denen mindestens zwei approbierte Ärztinnen oder Ärzte sind. Im Mittelpunkt steht laut Kammer „eine simulierte Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Krankenhausalltag“, erwartet wird Fachsprache „orientiert am Sprachniveau C1“. Den allgemeinen Aufbau der FSP erklärt der Artikel Ablauf der drei Teile.

Teil 1: Arzt-Patienten-Gespräch (20 Minuten)

Den Patienten spielt in Thüringen ausdrücklich ein ärztliches Mitglied des Ausschusses. Sie führen das Anamnesegespräch, formulieren und erläutern Verdachtsdiagnosen, schlagen weitere Diagnostik und Therapie vor und erklären dem Patienten die vorgesehenen Maßnahmen. Im Vordergrund stehen zwei Dinge: dass Sie die Angaben des Patienten sicher verstehen und dass Sie klar verständlich sprechen — „unter Verwendung möglichst weniger Fremdwörter und medizinischer Fachtermini“. Notizen sind erlaubt.

Teil 2: Schriftlicher Bericht (20 Minuten)

Sie fassen die Informationen aus dem Gespräch in einem Arztbericht zusammen, und zwar in ganzen Sätzen. Ihre Notizen dürfen Sie benutzen, ein medizinisches Wörterbuch liegt aus. Ob dafür ein vorgedruckter Bogen ausgegeben wird, sagt der Flyer der Kammer nicht. Wie ein Bericht in der FSP aufgebaut sein kann, zeigt der Artikel Dokumentation.

Teil 3: Arzt-Arzt-Kommunikation (20 Minuten)

Sie geben die Informationen an ein ärztliches Ausschussmitglied weiter — „prägnant – bei kompetentem Umgang mit medizinischem Fachwortschatz“. Danach, so der Flyer, „lassen Sie sich auf das weitere Gespräch mit dem Prüfer ein“: Rechnen Sie mit Rückfragen und Diskussion. Zum Schluss bekommen Sie eine kurze Liste gebräuchlicher medizinischer Fachbegriffe, in die Sie die deutschen Bezeichnungen eintragen. Mehr dazu unter Fachbegriffe.

Anmeldung und Termin

In Thüringen ergreifen Sie selbst die Initiative: Die Anmeldung geht an die Landesärztekammer, nicht an die Behörde. Voraussetzung ist, dass Sie die Approbation beim Thüringer Landesverwaltungsamt bereits beantragt haben. Dem Antragsformular legen Sie bei:

Die Anmeldung erfolgt „immer in elektronischer Form (als PDF-Datei)“, persönlich ist sie nicht möglich. Für die Gebühr gibt es ein eigenes Gebührenformular; laut Gebührenordnung wird sie mit der Antragstellung fällig. Die Kammer bestätigt den Eingang, die Einladung kommt etwa 14 Tage vor dem Termin per E-Mail.

Wichtig für die Planung: Sagen Sie nach der Einladung ab, wird die Gebühr nicht erstattet. Deshalb können Sie schon bei der Erstanmeldung einen Zeitraum angeben, in dem Sie die Prüfung nicht ablegen können.

Zur Gebühr: Der Flyer nennt 600 €. Die Gebührenordnung der Kammer in der Fassung vom 11. November 2025 sieht für die „sogenannte Fachsprachenprüfung“ einen Rahmen von 400 bis 600 € vor; der Flyer-Betrag liegt also am oberen Ende. Den Vergleich mit anderen Kammern zeigt die Kostenübersicht.

Nach Angaben des Marburger Bundes kann das Landesverwaltungsamt nach Rücksprache auch eine geeignete C1-Fachsprachprüfung eines anderen Anbieters anerkennen — welche, ist nicht festgelegt. Fragen Sie dort nach, bevor Sie anderswo buchen.

Bewertung und Ergebnis

Die Ausschussmitglieder bewerten „nach einem einheitlichen, strukturierten Schema“ und teilen Ihnen das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung mit. Das Schema, Punktzahlen oder eine Bestehensgrenze veröffentlicht die Kammer nicht. Aktuelle Bestehensquoten gibt es ebenfalls nicht. Die einzige veröffentlichte Zahl stammt aus dem ersten Jahr unter Kammerregie: 2018 nahm die Kammer 348 Prüfungen ab, 209 davon wurden bestanden, 139 nicht — eine Durchfallquote von 40 Prozent, bundesweit lag sie damals laut Deutschem Ärzteblatt bei 44 Prozent.

Wiederholung

Bei Nicht-Bestehen können Sie die Prüfung „so oft wie erforderlich“ wiederholen. Auch dafür melden Sie sich erneut bei der Kammer an und zahlen die Gebühr noch einmal. Eine Wartezeit nennt der Flyer nicht. Wie Sie den nächsten Versuch angehen, steht unter Nicht bestanden.

Tipps für die Prüfung in Thüringen

Quellen

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